A.0. Allgemein
A.1. Allen meinen Geschäftsbeziehungen liegen nachstehende verbindliche Allgemeine Geschäftsbedingungen - im folgenden kurz AGB genannt - zugrunde. Diese
AGB gelten für alle - auch für zukünftige - Geschäfte mit einem Kunden.
A.2. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
A.3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so bleiben die übrigen
Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung jenen Inhalts
zu ersetzen, die wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
A.4. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform.
A.5. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Liezen. Es gilt österreichisches
Recht.
B.0. ANgebot/vertragsabschluss
B.1. Sämtliche Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen sind für uns erst verbindlich, wenn unsere
Auftragsbestätigung unterfertigt und an uns zurückgestellt wurde. Unsere AGB treten hiermit automatisch in Kraft.
B.2. Liefere ich dennoch aufgrund mündlicher oder schriftlicher Bestellungen, so kann sich der Kunde nicht darauf berufen, dass alle Abschlüsse, Vereinbarungen und
so weiter für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich werden. Bei Lieferung aufgrund mündlicher, oder schriftlicher Bestellungen gehen die Folgen
etwaiger durch Hörfehler oder Missverständnisse verursachter Falschlieferungen zu Lasten des Kunden.
C.0. Vermietung
C.1. Der Vermieter ist verpflichtet, das bestellte Mietgut zu liefern. Der Vermieter ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut zu
ersetzen, falls er - aus welchem Grund auch immer - nicht in der Lage ist, das bestellte Mietgut zu liefern.
C.2. Der Kunde hat das Eigentum des Vermieters an den Mietgegenständen zu respektieren und sollte gegen den Kunden eine Exekution geführt werden, hat er
darauf hinzuweisen, dass die Mietgegenstände sich nicht in seinem Eigentum befinden. Der Vermieter ist sofort zu verständigen.
C.3. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag der Abholung und endet mit der Rückgabe der gemieteten Geräte. Abholung und Rückgabe können nach Vereinbarung erfolgen.
Der Mietpreis bezieht sich in der Regel auf einen Nutzungstag (Veranstaltungstag = Nutzungstag). Angebrochene Nutzungstage werden als voller Tag gerechnet.
C.4. Der Kunde verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum des Vermieters nicht durch Dritte beeinträchtigt wird; Die Bedienung
der Geräte ist ausschließlich dem Kunden oder eine von ihm bevollmächtigte Person erlaubt. Für Schäden durch unsachgemäße Bedienung des Mietgegenstandes hat
der Kunde in voller Höhe zu haften; Beschlagnahmungen oder Beschädigungen der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
C.5. Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes.
C.6. Schadensersatzansprüche des Kunden jeder Art und aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere verspäteter oder nicht erfolgter Anlieferung gleichgültig
ob mittelbare oder unmittelbare Schäden, Sachschäden oder Personenschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, auf Seiten des Vermieters liegt grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.
C.7. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
C.8. Der Kunde ist verpflichtet, nach Ablauf der Mietzeit, die Mietgegenstände im gleichen Zustand wie übernommen an den Vermieter zurückzugeben.
C.9. Wird ein bereits erteilter Auftrag aus welchem Grund auch immer storniert, kann eine Stornogebühr von 20% der vereinbarten Gebühren berechnet werden.
C.10. Werden Mietgegenstände ohne Personal angemietet, hat der Kunde für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen.
D.0. Veranstaltungen
D.1. Der Kunde ist verpflichtet, uns die gewünschten Informationen, Anlagen (Überdachungen, usw. ... ) sowie Ausstattungsgegenstände unentgeltlich zur Verfügung
zu stellen. Dies beinhaltet auch die benötigte elektrische Energie.
D.2. Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten.
D.3. Sollte es bei schlechten Witterungsverhältnissen nicht gewährleistet sein, das Mietgegenstände im trockenen Zustand bleiben, kann die Veranstaltung von Seiten
des Vermieters abgebrochen werden, oder die unvorhergesehene zusätzliche Belastung der Mietgegenstände wird dem Kunden als Aufpreis in Rechnung gestellt. Alle
Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz von Einbußen bei Einnahmen, irgendwelcher Art, auch von Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
D.4. Der Kunde ist verpflichtet eventuell anfallende AKM-Gebühren selbst zu übernehmen und abzuführen.
E.0. Preise / Zahlungen
E.1. Der endgültige Rechnungsbetrag laut Endabrechnung ist ohne jeden Abzug zu leisten. Skontoabzug für sofortige Zahlung ist nur nach besonderer schriftlicher
Vereinbarung zulässig. Nicht berechtigter Skontoabzug wird nachgefordert.
E.2. Der Betrag wird bar oder mittels beiliegendem Zahlschein bei Vorlage einer umsatzsteuergerechten Rechnung nach vertraglich erbrachter Leistung bezahlt.
E.3. Das Zahlungsziel ist mit jeweils 7 Tagen netto festgelegt.
E.4. Bei Zahlungsverzug wird die offene Rechnung, unter schriftlicher Einräumung einer angemessenen Nachfrist, an ein Inkassobüro weitergeleitet. Die anfallenden
Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes sowie die Mahn- und Inkassospesen sind vom Kunden zu übernehmen.
F.0. Verkauf / Eigentumsvorbehalt
F.1. Die von mir gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Jeder Verpfändung, Verleih und sonstige Überlassung an Dritte - entgeltlich
oder unentgeltlich - ist daher vor vollständiger Bezahlung grundsätzlich verboten.
G.0. Lieferung / Verkauf
G.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager Aigen im Ennstal. Und auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen als auch für eventuelle Teillieferungen. Die
Transportkosten der Lieferungen trägt grundsätzlich der Kunde.
G.2. Die Transportgefahr trägt ausschließlich der Mieter und zwar auch dann, wenn die Zustellung durch den Vermieter oder Beauftragten des Vermieters erfolgt. Bei
Versendung der gemieteten Geräte ins Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt auch hierfür die Kosten und
das Risiko.
H.0. gewaehrleistung
H.1. Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die
Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den
Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Verbesserung oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den
Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen.
H.2. Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der
Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der
Auftragnehmer die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftraggeber mit erheblichen
Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Auftragnehmers liegenden Gründen, unzumutbar sind.
H.3. Es wird vereinbart, dass der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen im Sinne des §933 ABGB binnen sechs
Monaten gerichtlich geltend machen muss. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG.
H.4. Transportschäden sind keine Gewährleistungsfälle, hier haftet in der Regel der Transporteur. Rücksendungen sind grundsätzlich vorher mit der Servicestelle
abzusprechen.
H.5. Von der Gewährleistung ausgenommen sind: Lampen, Eingriff an den Gegenständen, unüblicher oder außergewöhnlicher Gebrauch sowie alle Gebraucht-,
Vorführ-, und Messegeräte
H.6. Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen
Bedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie erklärt der Auftragnehmer, dass durch diese Garantie das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers nicht
eingeschränkt wird.